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   BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91   

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https://dejure.org/1991,1717
BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91 (https://dejure.org/1991,1717)
BSG, Entscheidung vom 01.10.1991 - 12 RK 13/91 (https://dejure.org/1991,1717)
BSG, Entscheidung vom 01. Oktober 1991 - 12 RK 13/91 (https://dejure.org/1991,1717)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1342 (Ls.)
  • NZA 1992, 912 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91
    An der Zulässigkeit solcher sogenannten Erfassungsbescheide hat der Senat in einem Urteil vom heutigen Tage (1. Oktober 1991, Verfahren 12 RK 7/90 , zur Veröffentlichung bestimmt) festgehalten.

    In drei Urteilen vom heutigen Tage (1. Oktober 1991) hat der Senat die Abgabepflicht ferner bestätigt für eine Stadt, die im Rahmen ihrer Volkshochschule eine Musikschule betreibt (12 RK 7/90, zur Veröffentlichung bestimmt), für eine weitere Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 1/91) und für einen Kunstverein, der Werke bildender Künstler als Jahresgaben oder bei Ausstellungen in Kommission nimmt und verkauft (12 RK 33/90, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91
    Die Künstlersozialkasse kann nach dem Urteil des Senats vom 8. Dezember 1988 (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2) gegenüber den nach § 24 KSVG abgabepflichtigen Unternehmern die Abgabepflicht zunächst nur dem Grunde nach feststellen.

    Die Abgabepflicht nach § 24 KSVG ist in vier Urteilen vom 8. Dezember 1988 bestätigt worden für einen eingetragenen Verein, der ein Symphonie-Orchester betrieb (12 RK 1/86 = BSGE 64 a.a.O.), für eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (12 RK 38/88SozR 5425 § 24 Nr. 3), für eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87) und für einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88).

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 33/90

    Pflicht eines Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91
    In drei Urteilen vom heutigen Tage (1. Oktober 1991) hat der Senat die Abgabepflicht ferner bestätigt für eine Stadt, die im Rahmen ihrer Volkshochschule eine Musikschule betreibt (12 RK 7/90, zur Veröffentlichung bestimmt), für eine weitere Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 1/91) und für einen Kunstverein, der Werke bildender Künstler als Jahresgaben oder bei Ausstellungen in Kommission nimmt und verkauft (12 RK 33/90, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 1/91

    Musikschule - Musikförderung - Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91
    In drei Urteilen vom heutigen Tage (1. Oktober 1991) hat der Senat die Abgabepflicht ferner bestätigt für eine Stadt, die im Rahmen ihrer Volkshochschule eine Musikschule betreibt (12 RK 7/90, zur Veröffentlichung bestimmt), für eine weitere Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 1/91) und für einen Kunstverein, der Werke bildender Künstler als Jahresgaben oder bei Ausstellungen in Kommission nimmt und verkauft (12 RK 33/90, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 38/88

    Stadt - Theater - Abgabepflicht - Eigenes Ensemble

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91
    Die Abgabepflicht nach § 24 KSVG ist in vier Urteilen vom 8. Dezember 1988 bestätigt worden für einen eingetragenen Verein, der ein Symphonie-Orchester betrieb (12 RK 1/86 = BSGE 64 a.a.O.), für eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (12 RK 38/88SozR 5425 § 24 Nr. 3), für eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87) und für einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 15/87

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe - Aufbringen der

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91
    Die Abgabepflicht nach § 24 KSVG ist in vier Urteilen vom 8. Dezember 1988 bestätigt worden für einen eingetragenen Verein, der ein Symphonie-Orchester betrieb (12 RK 1/86 = BSGE 64 a.a.O.), für eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (12 RK 38/88SozR 5425 § 24 Nr. 3), für eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87) und für einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 8/88
    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91
    Die Abgabepflicht nach § 24 KSVG ist in vier Urteilen vom 8. Dezember 1988 bestätigt worden für einen eingetragenen Verein, der ein Symphonie-Orchester betrieb (12 RK 1/86 = BSGE 64 a.a.O.), für eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (12 RK 38/88SozR 5425 § 24 Nr. 3), für eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87) und für einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88).
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 3/15 R

    Künstlersozialversicherung - Rechtmäßigkeit des Erfassungsbescheides -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf die KSK die Abgabepflicht zunächst nur dem Grunde nach feststellen, dh sog Erfassungsbescheide erlassen, und anschließend - gesondert - über die Abgabenhöhe entscheiden (vgl zB BSGE 74, 117, 119 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 S 15 mwN; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3 S 10; Nr. 11 S 62; Nr. 15 S 92) .
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Die Beklagte war berechtigt, zur Feststellung der Abgabepflicht dem Grunde nach einen sog. Erfassungsbescheid zu erlassen (BSGE 64, 221 = SozR 5424 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259, 261 f = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Unternehmen, die ausschließlich Kunsthandel in fremden Namen betrieben, waren schon vor dem 1. Januar 1989 dem Grunde nach abgabepflichtig, auch wenn erst die seither abgeschlossenen Geschäfte die konkrete Abgabepflicht auslösen, wie vom BSG bereits entschieden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Sofern zur Bemessungsgrundlage auch die Entgelte aus bestimmten Vertretungsgeschäften mit künstlerischen und publizistischen Werken zählen, muß derjenige, der solche Geschäfte regelmäßig abschließt, auch abgabepflichtiger Unternehmer iS des § 24 KSVG sein (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).

    Abgabenfreie Selbstvermarktung liegt nicht vor, wenn die Leistung des Künstlers nach dem äußeren Erscheinungsbild nur über einen Dritten dem Markt zugänglich gemacht wird (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3; Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 2. Aufl., § 25 RdNr 43).

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92

    Verpflichtung eines Kunstvereins zur Künstlersozialabgabe

    Das SG habe diese Vorschrift zu Unrecht anders ausgelegt als das BSG in den Entscheidungen 12 RK 33/90 und 12 RK 13/91, jeweils vom 1. Oktober 1991.

    Kunstvereine zählen, obgleich sie im Katalog des § 24 Abs. 1 und 2 KSVG nicht ausdrücklich aufgeführt sind, zu den abgabepflichtigen Unternehmern, soweit sie ein Unternehmen betreiben, das im Katalog genannt ist (so bereits: BSG, Urteile vom 1. Oktober 1991, 12 RK 33/90 und 12 RK 13/91 = SozR 3-5425 § 24 Nrn. 2 und 3).

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 18/95

    Abgabepflicht von Konzertagenturen zur Künstlersozialversicherung, Ermessen bei

    Mit ihm hat die Beklagte die Abgabepflichtigkeit des Klägers dem Grunde nach verneint (vgl. zur Auslegung und zur Zulässigkeit einer Feststellung der Abgabepflicht dem Grunde nach BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259, 261 f. = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93

    Anforderungen an die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz -

    Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259, 261 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3) berechtigt.

    Unternehmen, die ausschließlich Kunsthandel in fremden Namen betrieben, waren schon vor dem 1. Januar 1989 dem Grunde nach abgabepflichtig, auch wenn erst die seither abgeschlossenen Geschäfte die konkrete Abgabepflicht auslösen, wie vom BSG bereits entschieden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 33/90

    Pflicht eines Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    So war es etwa bei dem Künstlerverein, den der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (1. Oktober 1991 in dem Verfahren 12 RK 13/91 , zur Veröffentlichung bestimmt) als abgabepflichtig angesehen hat.
  • LSG Bayern, 26.02.1998 - L 4 KR 8/95

    Betreiben eines Künstlersozialabgabenpflichtigen Unternehmens

    Dieser Tendenz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend hat das Bundessozialgericht sogar entschieden, daß das Betreiben einer der unter § 24 KSVG fallenden Unternehmensart die Abgabepflicht bereits dann auslöst, wenn die gewählte Betriebsweise keine nach § 25 KSVG abgabenpflichtigen Geschäfte umfaßt, wie das z.B. bei Betrieb eines Theaters der Fall ist, das ausschließlich von anderen Bühnen (Tourneetheatern) bespielt wird (BSG, SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 06.03.1997 - L 4 KR 23/95
    Auch hierzu hat das BSG schon mehrmals entschieden, daß eingetragene Vereine den Tatbestand eines abgabepflichtigen Unternehmens erfüllen (BSG vom 01.10.1991 - 12 Rk 7/90 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG vom 01.10.1991 - 12 Rk 33/90 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 2; BSG vom 01.10.1991 - 12 Rk 13/91 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).
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